Brandschutzbeauftragter Teil 2

Art.Nr.: Modul G 13- 2

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Produktbeschreibung

Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten nach aktueller

DGUV Information 205- 003

Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten

Diese Ausbildung wird überall anerkannt!

Die Deutsche Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sowie die VdS Schadenverhütung GmbH haben zusammen und mit weiteren Fachverbänden im Brandschutz die Richtlinien zur Ausbildung und Tätigkeiten von Brandschutzbeauftragten überarbeitet und neue Richtlinien veröffentlicht. Die neue einheitliche Richtlinie zu Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten stellt die Zusammenführung und Überarbeitung der bisherigen Veröffentlichungen zur Ausbildung und Tätigkeit von Brandschutzbeauftragten dar. Diese bundeseinheitliche Richtlinie legt Mindestanforderungen an die Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten fest, beschreibt die Aufgaben und gibt Hilfestellungen für die Umsetzung der Anforderungen für eine geeignete betriebliche Brandschutzorganisation.

Die gemeinsame Textfassung der Richtlinie wird wortgleich als

vfdb 12-09-01 : 2014-08(03)

DGUV Information 205-003

VdS 3111

mit dem Titel

„Aufgaben, Qualifikation,

Ausbildung und Bestellung

von Brandschutzbeauftragten“

veröffentlicht.

Diese Richtlinien ersetzen die drei bisherigen Veröffentlichungen BGI/GUV-I 847, VdS 3111, vfdb 12-09/01:2009-03 zur Ausbildung von Brandschutzbeauftragten

 

Ausbildungsdauer:  2 x 4 Tage  =  8 Schulungstage gesamt

Teil 2 : Dienstag bis Freitag mit 32 UE zum Preis von 598,- p.P. zzgl. MwSt.

 

Voraussetzungen zur Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten Teil 2 ist die erfolgreiche Teilnahme an der Ausbildung zum

Brandschutzbeauftragten Teil 1

Teilnehmerinnen oder Teilnehmer an der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten sollen mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung besitzen.

Nachweiß erforderlich!

Für Betriebe mit erhöhter Brandgefährdung wird für den Brandschutzbeauftragten eine besondere Qualifikation empfohlen, z.B.

  • Personen mit feuerwehrtechnischer Ausbildung,
  • Absolventinnen oder Absolventen der Ausbildung Werkfeuerwehrmann/-frau,
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie
  • Hochschul-/FH-Absolventen mit Studienschwerpunkt Brandschutz.

Zur verkürzten Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten gemäß Kapitel 5 der DGUV Information sind qualifiziert:

aktive Feuerwehrangehörige mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung zum Zugführer gemäß Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 oder nach jeweiligem Landesrecht gleichwertigen Lehrgängen

 • Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung mit mindestens 140 Lehreinheiten zum Brandschutztechniker

Aktualität der Ausbildung

Liegt die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten länger als fünf Jahre zurück und/oder kann eine berufliche Tätigkeit oder eine Fortbildung als Brandschutzbeauftragter nicht belegt werden, ist die Teilnahme an einer Ausbildung im Sinne der DGUV Information205- 003 erforderlich.

Inhalte der Ausbildung

Entsprechend der Ausbildungsdauer, der Zielgruppe sowie der Vorkenntnisse können die Themenblöcke in dem angegebenen Rahmen angepasst werden. Zusätzlich können branchenspezifische Schwerpunkte gesetzt werden.

Die Lehrinhalte Teil 1 und 2 sind in Anhang 3 der DGUV Information 205- 003 näher beschrieben.

1 Rechtliche Grundlagen                                        

2 Brandlehre                                                           

3 Brand- und Explosionsgefahren                          

4 Baulicher Brandschutz                                       

5 Anlagentechnischer Brandschutz                              

6 Handbetätigte Geräte zur Brandbekämpfung      

7 Organisatorischer Brandschutz                         

   und Brandschutzmanagement                             

8 Behörden, Feuerwehren, Versicherer                

9 Abschlussprüfung

Gesamtausbildungsdauer beträgt 64 UE.

Praktische Ausbildung

Eine praktische Ausbildung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen ist ein notwendiges Ausbildungsmodul. Die Kenntnis der Funktionsweise von Feuerlöscheinrichtungen und deren sichere Handhabung ist eine wichtige Grundlage für eine spätere Tätigkeit in der Ausbildung und Unterweisung von Beschäftigten

Aufbau und Dauer der Ausbildung

Die gesamte Ausbildung des Brandschutzbeauftragten ist als modulares System aufgebaut. Das System gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil sowie anschließende Fortbildungen.

Die Ausbildung mit der hier dargestellten Ausbildungsmethodik wird in Unterrichtseinheiten à 45 Minuten gegliedert. Die Dauer der Ausbildung beträgt mindestens 64 Unterrichtseinheiten (UE), aufgeteilt auf 2 Wochen. Die Ausbildungszeit ist als Präsenzphase zu verstehen. Aus pädagogischer Sicht werden pro Ausbildungstag 8 UE empfohlen. 10 UE dürfen nicht überschritten werden. Wege- und Pausenzeiten zählen nicht zu den Unterrichtseinheiten

Die gemäß Kapitel 4 mögliche verkürzte Ausbildung umfasst 34 UE inkl. Abschlussprüfung (4 UE)

In jedem Seminar stellen wir Lehrgangsunterlagen, sowie ein Zertifikat bei bestandener Abschlussprüfung.

Die Abschlussprüfung findet jeweils am letzten Seminartag statt. Alle Seminare inkl. Mittagessen/Getränke.
Bei der Suche nach einer Unterkunft sind wir gerne behilflich.

Die Teilnahme an den Seminare erfolgt in der Reihenfolge der Buchung zum Brandschutzbeauftragten Teil 1 und Teil 2.

Seminaranmeldungen:

Anmeldungen für Seminare, auch Inhouse, müssen spätestens 4 Wochen vor Seminarbeginn, onliene im shop erfolgen( Spätere Anmeldungen sind mit der Seminarleitung unter seminare@goeckler.com abzustimmen). Bei Überbelegungen zählt die Reihenfolge der Anmeldungseingänge.

Daraufhin erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Wir möchten Sie bitten, die Unterkunft für sich oder Ihre Mitarbeiter selbst zu buchen und diese rechtzeitig zu reservieren. Gerne helfen wir Ihnen.

Leistungen und Abänderung des Leistungsangebotes:

Der Anbieter wird bei der inhaltlichen Gestaltung der Seminare nach eigenem Ermessen dafür sorgen, dass nach aktuellen fachlichen und didaktischen Erkenntnissen vorgegangen wird. Entsprechendes gilt für die Auswahl der Referenten. Der Umfang der individuellen Leistungen ergibt sich aus dem Angebot und sonstigen Leistungsbeschreibungen (Göckler Akademie-Website, Flyer, Prospekte etc.).

Änderungen oder Abweichungen inhaltlicher und organisatorischer Art können im Hinblick auf die beschriebene Leistung vom Anbieter vor oder während der Durchführung des Seminars dann vorgenommen werden, wenn die Änderung oder die Abweichung zweckmäßig ist und soweit diese das Seminar in seinem Kern nicht völlig verändert.

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